Auslands-Krankenversicherung und alles was du wissen solltest

Warum du eine Auslandskrankenversicherung für deine Langzeitreise benötigst? Was die Unterschiede zwischen einer Reiseversicherung und einer Auslandskrankenversicherung sind und einiges mehr klären wir in diesem Beitrag.

Vorweg: Wir sind keine Versicherungsexperten und geben hier nur unsere Erfahrungen wieder. Für eine ausführliche Beratung wendet euch bitte direkt an einen Versicherungsexperten!

Inhalt:

Auf deiner Weltreise wirst du vielen abenteuerlichen Risiken begegnen

Zur Planung einer Weltreise gehört deshalb auch das leidige Thema Auslandskrankenversicherung. Einige Aspekte deiner Reise machen definitiv mehr Spaß zu planen. Andererseits gibt es vielleicht nichts Wichtigeres als Klarheit bei diesem Thema. Wir konzentrieren uns auf Themen, die für uns bei der Planung unserer Reise relevant waren und sind, und Themen, die wir nicht auf anderen Seiten und Blogs finden konnten, sondern selbst recherchieren mussten. Dazu gehört vor allem, wie gesetzlich versicherte ihre Krankenversicherung kündigen und für welche Auslands-Krankenversicherung wir uns entscheiden haben und warum.

Unterschied Reisekrankenversicherung & Auslandskrankenversicherung

Auch bei diesen Begrifflichkeiten kommt es immer wieder zur Verwirrung, auch wir haben lange gebraucht um hier durchzublicken und haben uns für diesen Artikel nochmals lange mit diesem Thema beschäftigt. Oftmals werden unterschiedliche Begrifflichkeiten für dasselbe Produkt bzw. dieselbe Versicherung parallel verwendet. Daher hier eine kleine Zusammenfassung wie wir diese Begriffe verstehen:

Auslandskrankenversicherung: Krankenversicherung für Personen, die sich länger als ein paar Wochen im Ausland aufhalten bzw. eine Weltreise machen. Mit der Auslandskrankenversicherung kannst du wie gewohnt einen Arzt in dem Land, in dem du dich gerade aufhältst aufsuchen, meistens werden keine Vorsorgeuntersuchungen mit angeboten. Also in der Regel nur im Notfall zu benutzen.

Auslandsreise-Krankenversicherung: Versicherung für deinen Urlaub bis zu sechs Wochen. Oftmals als zusätzliches Versicherungspaket in Konten und Kreditkarten enthalten.

Reiseversicherung: Für uns irgendwie irreführend, da es vieles bedeuten kann.

Reisekrankenversicherung: Kann das eine oder das andere bedeuten. Wichtig: Hierbei auf die maximale Reisedauer achten.

Ok, aber wo liegen jetzt die Unterschiede? Kurz gesagt, deine Auslandsreise-Krankenversicherung (wenn du eine hast) deckt Kurzurlaube, Wochenendausflüge oder Dienstreise bis zu sechs Wochen ab. Für einen Langzeit Auslandsaufenthalt (ab sechs Wochen) benötigst du einen vollwertigen Auslandskrankenversicherungsschutz.

Werbung728x90

Warum ist eine Versicherung für meine Weltreise wichtig?

1.

Egal ob Kurzzeitreise oder Weltreise.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nicht alle bzw. keine Kosten im Ausland. Innerhalb der EU genießt du zwar weiterhin deinen Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung, außerhalb Deutschlands übernimmt deine Krankenkasse allerdings nur Behandlung mit dem gleichen Leistungsumfang.

Bei Reisen außerhalb der EU musst du deine Arztrechnungen komplett selber zahlen. Eine Leistungspflicht der GKV besteht nicht. Hier greift dann eine der beiden anderen Versicherungen.

2.

Du bist auch ohne Arbeit weiterhin versicherungspflichtig!

Gekündigt? Arbeitslos? Bei der Agentur für Arbeit abgemeldet? Spätestens dann wird deine Krankenversicherung auf dich zukommen und Beiträge fordern. Klar kannst du dich freiwillig versichern. Deine Mitgliedschaft auf eine Anwartschaft umstellen und so weiter. Das ganze kannst du nur umgehen, wenn du einen Nachweis über einen gleichwertigen Versicherungsschutz im Ausland hast. Genau das war der Wortlaut der Techniker Krankenkasse.

Wichtig: Solltest du während deiner Reise keine Beiträge in Deutschland zahlen und auch keinen Nachweis über deinen Versicherungsschutz im Ausland bei deiner Rückkehr nachweisen können, bist du „Nach versicherungspflichtig“ und musst bei deiner Rückkehr die versäumten Monate nachzahlen.

Das sind die wichtigsten Aspekte deiner Auslandskrankenversicherung

Versicherungsdauer und Verlängerung

Im besten Fall, deckt deine Versicherung die gesamte Reisedauer ab. Einige Versicherungen rechnen unterschiedlich ab, je nachdem, ob der Versicherungsschutz maximal ein Jahr oder mehrere Jahre gültig sein soll. Wenn du dir über die genaue Dauer deiner Reise unsicher bist, achte bei der Wahl der Versicherung darauf, dass die Reisezeit problemlos zu verlängern ist. Klar, du kannst dich auch während deiner Reise versichern, hierfür zahlst du aber meistens drauf.

Reiseländer

Informiere dich vor der Wahl deiner Krankenversicherung welche Länder mitversichert sind. Viele Versicherungen schließen die USA und Kanada aus, erheben höhere Beiträge oder gestatten nur einen kurzen Besuch in den genannten Ländern.

Behandlung in Deutschland möglich?

Achte bei der Wahl deiner Auslandskrankenversicherung darauf, dass Behandlungen, die du in Deutschland durchführen lässt, mit abgedeckt sind! Stell dir vor, du kommst nach drei Monaten auf Weltreise aus irgendeinem Grund wieder zurück nach Deutschland. Hast es bei all dem Stress versäumt, dich bei der Agentur für Arbeit Arbeitssuchend zu melden und bist bei deiner Ankunft nicht versichert und schon passiert ein Unfall und du kommst zu 100 % für die Behandlungskosten auf.

Selbstbeteiligung?

Es gibt nichts Ärgerliches als ungeplante Kosten auf deiner Reise. Checke also vorher, ob du für eventuell anfallenden Behandlungen eine Selbstbeteiligung zahlen musst.

Zahnbehandlungen

Bevor du deine Reise startest, lass sich nochmals gründlich durchchecken. Für deinen jährlichen Check kommt deine Auslandskrankenversicherung in der Regel nicht auf. Generell ist der Besuch beim Zahnarzt im Ausland sehr teuer und nicht alle Kosten deckt deine Versicherung ab. Daher darauf achten, dass schmerzstillende Behandlungen, Reparatur und Zahnersatz bei Unfällen mit abgedeckt sind.

Unbegrenzter Versicherungssumme ohne Selbstbeteiligung ✔️

Zahnbehandlungen im Notfall ✔️

Covid-19 Abdeckung ✔️

Arbeiten während der Reise versichert ✔️

Ambulante und stationäre Behandlungen ✔️

Rücktransport ✔️

Behandlungen in Deutschland möglich ✔️

Gesetzliche Versicherung – sei schlauer als deine Krankenkasse!

Ok, jetzt wird es trocken ABER wichtig, denn als wir das erste Mal unsere Krankenkassen mit unseren Reiseplänen konfrontiert haben, haben wir die abenteuerlichsten Informationen bekommen. „Sie müssen weiterhin Beiträge bezahlen, Sie müssen ihre Mitgliedschaft auf eine Anwartschaft umstellen, eine Auslandsversicherung gilt nicht als gleichwertiger Schutz und so weiter und sofort …“

Alles Quatsch! Und auch alles leider sehr verwirrend gewesen! Hier versuchen wir die meist gestellten Fragen zu diesem Thema zu beantworten.

Eine Auslandskrankenversicherung ist keine vollwertige Versicherung?!

Wie bereits oben beschrieben, benötigst du einen vollwertigen Versicherungsschutz! Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen definiert die Auslandskrankenversicherung ab einer 42-tägiger Geltungsdauer und ähnlichem Leistungsportfolio als vollwertige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Zitat vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen:

Bei Langzeitaufenthalten im übrigen Ausland bietet sich eine private Auslands-Reisekrankenversicherung an, die für länger als 42 Tage gilt. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt seinen Mitgliedskassen, diese Form der Versicherung als gleichwertigen Schutz zur GKV-Versicherung für die Zeit des Auslandsaufenthalts anzuerkennen (Stichwort Versicherungspflicht). Bei der Rückkehr nach Deutschland wäre dann eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse, bei der man zuletzt versichert war, möglich; vermutlich dann über die Auffang-Versicherungspflicht (nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Wir sehen den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung nicht als Systemwechsel an, da es sich um eine vorübergehende Versicherung handelt. Allerdings liegt die letztliche Entscheidung immer bei der betroffenen Krankenkassen. Wir als Verband haben hier nur eine Empfehlungsoption (Die von Ihnen angesprochenen Niederschrift der Fachkonferenz von 2009 ist nach wie vor aktuell und wurde im letzten Winter durch grundsätzliche Hinweise zur Auffang-Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bestätigt.)

Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen

Muss ich meine Krankenversicherung auf eine Anwartschaft umstellen?

Nein musst du nicht und macht für die meisten auch wenig Sinn!

Zitat vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen:

Oft liest man in diesem Zusammenhang, dass eine Anwartschaft notwendig ist. Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Für eine Rückkehr in die GKV ist die Anwartschaft nach unserer Einschätzung nach nicht notwendig. Dies ergibt sich für uns aus den gesetzlichen Regelungen zur Auffang-Versicherungspflicht.

Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen

Bedeutet also, dass wenn du gesetzlich versichert warst, muss dich deine alte Krankenkasse nach deiner Rückkehr wieder aufnehmen. Eine Anwartschaft macht in unseren Augen nur Sinn, wenn du vor deiner Abreise freiwillig gesetzlich versichert warst und deinen Platz nicht verlieren möchtest.

Job gekündigt! Bin ich noch versichert?

Wenn du wegen deiner Reise deinen Job gekündigt hast und dein Versicherungsverhältnis vor deiner Reise endet, brauchst du dir erstmal keine Sorgen zu machen! Es besteht eine gesetzliche nach-Versicherungspflicht. Bedeutet: Du bist weitere 30Tage nach Austritt aus deinem Arbeitsverhältnis versichert. Wenn du deinen Job gekündigt hast und dich noch mit der Agentur für Arbeit auseinandersetzen musst, schau mal in unseren Beitrag: Weltreise und Meldung bei der Agentur für Arbeit vorbei.

Welche Versicherung wir abgeschlossen haben und warum

Auslandskrankenversicherung

Die Leistungen sind super und mit ca. 35,00 EUR im Monat hat sie ein Top Preis-Leistungsverhältnis. Zusätzlich sind die USA und Kanada mit versichert, solange die Reisezeit weniger als 50 % in den genannten Ländern beträgt.

Reise-Krankenversicherung für einen kurzen Auslandsaufenthalt

Inhalt teilen

Dir gefällt der Beitrag? Du hast Anregungen, Kritik oder hast einen Fehler gefunden? Lass gerne einen Kommentar da.

2 Kommentare zu „Auslands-Krankenversicherung und alles was du wissen solltest“

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mehr hilfreiche Beiträge ...